Im Verlauf des Koreakrieges drängte sich die Wiederbewaffnung der Bundesrepublik Deutschland und deren Integration in die NATO auf. Der amerikanische Aussenminister Dean Acheson war überzeugt, dass von diesem Schritt die militärische Verteidigung Westeuropas abhing. Seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges waren allerdings erst fünf Jahre vergangen und die Nachbarländer standen einer Wiederbewaffnung ihres ehemaligen Kriegsfeindes eher ablehnend gegenüber. Nur unter der Bedingung, dass die Bundesrepublik in eine europäische Gemeinschaft eingebunden und zukünftig an einer einseitigen Aufrüstung gehindert würde, war man bereit, einem solchen Vorhaben zuzustimmen.
1951 führte schliesslich ein vom französischen Aussenminister formulierter Plan zur Gründung der Montanunion, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Die gesamte deutsche und französische Kohle- und Stahlproduktion sollte einer gemeinsamen Wirtschaftspolitik und der Kontrolle der "Hohen Behörde"1 unterstellt werden. Es war dies die erste supranationale Behörde in Europa. Ihr Ziel beschränkte sich aber nicht nur auf die Kontrolle der deutschen Rüstungspolitik, sondern auch auf die europäische Einigung schlechthin. Viele waren der Auffassung, dass eine politische Einigung Europas am ehesten durch eine verstärkte wirtschaftliche Zusammenarbeit erreicht werden könne. Vorerst führte dieser Weg in den Römer Verträgen von 1957 zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG).2
Frankreich setzte alles daran, eine eigenständige deutsche Armee zu verhindern. Im Rahmen einer Europäischen Verteidigungsgemeinschaft (EVG) sollten deutsche wie auch andere internationale Truppen unter integriertem Oberkommando zu einer europäischen Armee vereint werden.3 Der EVG-Vertrag wurde schliesslich am 27. Mai 1952 in Paris von Belgien, Luxemburg, der Niederlande, Frankreich, Italien und der BRD unterzeichnet.
Am vorherigen Tag war in Bonn der Deutschlandvertrag zwischen der Bundesrepublik und den Westmächten abgeschlossen worden. Der Vertrag hob den Besatzungsstatus von 1949 auf und gab der BRD die Rechte eines souveränen Staates zurück. Festgelegt wurden darin die Westbindung des westdeutschen Staates und das gemeinsame Ziel der Wiedervereinigung Deutschlands. Der Deutschlandvertrag war jedoch eng mit dem EVG-Vertrag verknüpft. Als dieser aber 1954 von der französischen Nationalversammlung abgelehnt wurde, scheiterte gleichzeitig auch der Deutschlandvertrag, welcher erst später in revidierter Fassung in den Pariser Verträgen in Kraft treten konnte.4
Mit dem Zurückweisen des EVG-Vertrages kam Frankreich der Sowjetunion entgegen. Als Gegenleistung half diese Frankreich, sein Ansehen beim Rückzug aus Vietnam nicht zu verlieren.5
1 | Boesch, Joseph, Schläpfer, Rudolf, Weltgeschichte 2, Vom Wiener Kongress bis zur Gegenwart, Orell Füssli Verlag, Zürich 1997, S. 253 |
2 | Boesch, Joseph, Schläpfer, Rudolf, S. 253 |
3 | Boesch, Joseph, Schläpfer, Rudolf, S. 253 |
4 | Digital Publishing, Das 20. Jahrhundert, 1945-1968, Digital Publishing, München 1996, Vertrag über EVG unterzeichnet |
5 | Boesch, Joseph, Schläpfer, Rudolf, S. 253 |
Links zum Thema |
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1. |
Deutschland
und Europa... ...in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. URL: http://www.eduvinet.de/eduvinet/de003.htm |
2. |
Europäische
Verteidigungsgemeinschaft Beweggründe für einen deutschen Verteidigungsbeitrag im Rahmen der WEU. URL: http://www.dhm.de/lemo/html/ ... / europaeischeVerteidigungsgemeinschaft.html |
3. |
Streit
um die Streitkräfte Die Debatte um die Wiederbewaffnung Deutschlands. URL: http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/ .. /streitUmDieStreitkraefte.html |
4. |
Wiederbewaffnung
1945-1955 Aufbau der Bundeswehr, Entstehung der NVA. URL: http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/ ... /Wiederbewaffnung/index.html |