Der Warschauer Pakt

Nach dem Zweiten Weltkrieg hatte die Sowjetunion begonnen, mit den Staaten in ihrer Interessensphäre "zweiseitige Beistandsverträge"1 abzuschliessen. Dadurch vereitelte Stalin Titos Plan einer Balkanföderation, indem er verhinderte, dass sich die Satellitenstaaten untereinander verbündeten. Als aber die sowjetischen Bemühungen gegen den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO gescheitert waren, schloss die Sowjetunion mit den Staaten des Ostblocks ein "mehrseitiges Verteidigungsbündnis"2, den Warschauer Pakt.3

Der Vertrag über "Freundschaft, Zusammenarbeit und gegenseitigen Beistand"4 wurde am 14. Mai 1955 in Warschau unterzeichnet. Daran beteiligt waren die Sowjetunion, Polen, die Tschechoslowakei, die DDR, Rumänien, Ungarn, Bulgarien und Albanien.

Alle Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes waren laut Vertrag gleichberechtigt, es galt das Prinzip der Nichteinmischung in deren innere Angelegenheiten. Die Beteiligung an einem anderen Bündnissystem war grundsätzlich verboten. Der Vertrag war auf 20 Jahre befristet, die Möglichkeit eines Austritts wurde nicht in Betracht gezogen. Man verpflichtete sich zur gegenseitigen Hilfe im Falle eines militärischen Angriffs auf ein Partnerland, internationale Konflikte sollten durch politische Konsultation gelöst werden.

Das gemeinsame Oberkommando mit Sitz in Moskau unterstand dem sowjetischen Verteidigungsbüro. Die beabsichtigten "politischen Konsulationsmechanismen"5 nahmen keinen ausschlaggebenden Einfluss und der Beratende Politische Ausschuss trat nur in unregelmässigen Abständen zusammen. Die von 1944 bis 1947 abgeschlossenen bilateralen Abkommen zwischen der Sowjetunion und den Ostblockstaaten waren weit bedeutender für die militärische Kooperation.

Der eigentliche Zweck des Warschauer Paktes lag aber in der weiteren Verknüpfung der Ostblockstaaten und der Sicherstellung der sowjetischen Vormacht. Mit den Anfängen der Spaltung des sozialistischen Lagers wandelte sich der Pakt unter Breschnew zu einem Instrument der Disziplinierung seiner Mitglieder. Die Zugehörigkeit zum Bündnissystem wurde von der Sowjetunion zunehmend als Einschränkung der Souveränität der Mitgliedstaaten gedeutet. So rechtfertigte sie 1968 mit den Bestimmungen des Warschauer Paktes auch den militärischen Einmarsch in der Tschechoslowakei.6

Quellenverzeichnis

1 Boesch, Joseph, Schläpfer, Rudolf, Weltgeschichte 2, Vom Wiener Kongress bis zur Gegenwart, Orell Füssli Verlag, Zürich 1997, S. 255back #1
2 Boesch, Joseph, Schläpfer, Rudolf, S. 255back #2
3 Boesch, Joseph, Schläpfer, Rudolf, S. 255back #3
4 Digital Publishing, Das 20. Jahrhundert, 1945-1968, Digital Publishing, München 1996, Der Warschauer Paktback #4
5 Digital Publishing, Der Warschauer Paktback #5
6 Digital Publishing, Der Warschauer Paktback #6
  

Links zum Thema

1.

Warschauer Pakt
Homepage über den Warschauer Pakt.
URL: http://www.warschauer-pakt.del

2.

Militärstrategien von Warschauer Pakt und NATO 1949-1989
Massive Vergeltung, flexible response, Mittelstreckenraketen, Krieg der Sterne (SDI), und sowjetische Strategien. Strategien werden mit Grafiken illustriert.
URL: http://www.leps.de/gmk/strat/strategi.html

3.

Warschauer Pakt
Kurze Beschreibung des Warschauer Paktes. Regierungserklärung des DDR-Ministerpräsidenten Otto Grotewohl zum Abschluss des Vertrages.
URL: http://www.dhm.de/lemo/html/DasGeteilteDeutschland/ ... /warschauerPakt.html

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